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OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1993 - 19 A 817/93 .A |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.03.1993 - 19 A 817/93 .A (https://dejure.org/1993,15289)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. März 1993 - 19 A 817/93 .A (https://dejure.org/1993,15289)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewährung von Familienasyl; Eheschließung; Gemeinsamer Aufenthalt von Ehegatten; Eheschließung durch Ferntrauung ; Eheschließung im Herkunftsstaat
Verfahrensgang
- VG Köln, 12.01.1993 - 2 K 2251/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1993 - 19 A 817/93 .A
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.12.1992 - 9 C 61.91
Gewährung von Asyl auf Grund eines Eingriffs in die Religionsausübung im …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1993 - 19 A 817/93
Die Frage, ob die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG für die Gewährung von Familienasyl nur im Falle einer Eheschließung noch während des gemeinsamen Aufenthalts beider Ehegatten im Herkunftsstaat erfüllt sind oder auch dann, wenn die Ehe - durch Ferntrauung - erst geschlossen wurde, nachdem der asylberechtigte Ehegatte sich bereits in Deutschland aufhielt, ist nach dem Wortlaut des § 26 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG eindeutig im engeren Sinn zu beantworten und im übrigen durch das Urteil des BVerwG vom 15.12.92 - 9 C 61.91 - DVBl 1993, 327 grundsätzlich geklärt.
- VG Köln, 22.01.2019 - 14 K 9064/17 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. März 1993 - 19 A 817/93.A -, juris, Rn. 7.